Stiftung in der Stiftung

Der einfache Weg zu einer eigenen Stiftung

Sie wollen mit Ihrem Vermögen Sinn stiften, ein ganz bestimmtes Anliegen verfolgen, das Ihnen am Herzen liegt. Einfach eine größere Summe Geld zu spenden, ist Ihnen aber zu unpersönlich und zu intransparent. Andererseits finden sie den Aufwand für die Gründung und die laufende Verwaltung einer eigenen Stiftung eher abschreckend. Sie fragen sich insbesondere, ob der erforderliche Aufwand in einem angemessenen Verhältnis zu den mit dem Stiftungsvermögen zu erzielenden Erträgen steht.

Eine sinnvolle Alternative – insbesondere für kleinere Vermögen – stellt die Errichtung einer Trauhand-Stiftung in der Trägerschaft einer bereits bestehenden Förderstiftung, auch „Stiftung in der Stiftung“ genannt, dar.

Eine solche Treuhand-Stiftung erfordert sowohl bei Gründung als auch bei der laufenden Verwaltung nur einen deutlich reduzierten Aufwand:

  • Bei Gründung ist nur eine Abstimmung mit den Finanzbehörden, nicht aber mit der Stiftungsaufsicht erforderlich.
  • Da die Stiftung in der Stiftung keine eigene juristische Person ist, muss sie keine eigenen Organe (Vorstand etc.) haben, sondern kann die vorhandenen Organe der Trägerstiftung nutzen.

Trotzdem bleibt das von Ihnen für die Stiftung in der Stiftung zur Verfügung gestellte Vermögen streng vom Vermögen der Trägerstiftung getrennt. Die daraus erzielten Erträge werden nur für den von Ihnen festgelegten Zweck verwendet.

Steuerlich betrachtet ist auch eine solche Stiftung in der Stiftung eine vollwertige Stiftung. Sie können damit alle steuerlichen Vorteile nutzen, die mit der Gründung und Ausstattung einer gemeinnützigen Stiftung verbunden sind:

  • Sofern die Stiftung auf Dauer angelegt sein soll, ist auch bei einer Stiftung in der Stiftung ein endgültiges Stiftungsvermögen erforderlich, das jährlich Erträge von mindestens EUR 10.000 sicher stellt, da nur die laufenden Erträge für den guten Zweck ausgegeben werden können. In Anbetracht des zur Zeit sehr niedrigen Zinsniveaus bedeutet das ein endgültiges Stiftungsvermögen von mindestens EUR 500.000. Dafür können Sie aber auch bis zu EUR 1 Mio. zusätzlich zum normalen Spendenabzug über zehn Jahre verteilt von der Steuer absetzen.
  • Für Beträge zwischen EUR 100.000 und EUR 500.000 empfiehlt sich eher die zeitlich befristete, aber auf mindestens 10 Jahre angelegte Verbrauchsstiftung. Bei dieser darf auch das Stiftungskapital für den guten Zweck eingesetzt werden. Der Vorteil der Verbrauchsstiftung besteht darin, dass sie trotz des vergleichsweise niedrigen Kapitals jährlich einen nennenswerten Betrag für den Stiftungszweck zur Verfügung stellen kann. Nachteilig ist, dass der zusätzlich von der Steuer absetzbare Betrag von EUR 1 Mio. für die Ausstattung von derartigen Verbrauchsstiftungen nicht gewährt wird.

Die Dr. Wolfgang und Sigrid Berner Stiftung ist bereit, solche Stiftungen in der Stiftung zu verwalten, wenn der von der Treuhand-Stiftung verfolgte Stiftungszweck aus ihrer Sicht eine sinnvolle Ergänzung zum eigenen Stiftungszweck darstellt. Dies ist bei der Hermann und Dr. Irmgard Neumann-Stiftung der Fall, die wir seit ihrer Gründung 2011 verwalten.

Bitte sprechen Sie uns an, wenn Sie über eine Treuhandstiftung in der Trägerschaft der Dr. Wolfgang und Sigrid Berner Stiftung nachdenken. Wir stehen Ihnen gern mit Rat und Tat zur Seite.